Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Informationen, Vertragsgegenstand, Veranstaltungsort

1.1 Vertragspartner

Vertragspartner sind das Mitglied und die Anna-Lena Hofbauer und Julia Heckl GbR, Auweg 42a, 93055 Regensburg; nachfolgend CrossFit 4F. Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht.

1.2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft bei CrossFit 4F, welche das Recht beinhaltet zu den vorgegebenen Zeiten am Training teilzunehmen und dabei die zur Verfügung gestellten Geräte und Räumlichkeiten zu nutzen.

1.3 Veranstaltungsort

Veranstaltungsort für das CrossFit-Training ist CrossFit 4F im Auweg 42a, 93055 Regensburg. Der Veranstalter behält sich vor, CrossFit-Trainings räumlich und/oder zeitlich zu verlegen.

§2 Vertragsverlängerung, Kündigung, Weisungen

2.1.1 Vertragsverlängerung

Wenn der Mitgliedsvertrag über 12 Monate nicht vom Mitglied oder von CrossFit 4F spätestens 3 Monate, bzw. bei einem Mitgliedsvertrag über 6 Monate nicht vom Mitglied oder von CrossFit4F spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um 12 bzw. 6 Monate. Einmonatsverträge haben keine Laufzeit und werden nicht automatisch verlängert.

2.1.2 Kündigungsform

Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber CrossFit 4F schriftlich zu erklären.

2.1.3 Weisung

Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.

2.1.3.1 Kündigung aufgrund Missachtung der Anweisung

CrossFit 4F behält sich vor ein Mitglied im Fall einer Nichtbeachtung von Anweisungen durch unsere Trainer welche die betroffene Person sowie andere Mitglieder in Gefahr bringen können, fristlos zu kündigen.

2.1.4 Zahlungsverzug und Kündigung

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist CrossFit 4F berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig.

2.1.5 Umzug/Krankheit

Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 20 Kilometer von seinem Wohnsitz entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt.Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit welche länger als 4 Wochen andauern werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben, bzw. kann der Vertrag stillgelegt / ausgesetzt werden.

2.1.6 Aussetzen des Vertrages

Das Mitglied hat einmalig die Möglichkeit den Vertrag für einen Monat zum jeweilig 1. Kalendertag aus zu setzen. Dies ist CrossFit 4F mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro an, die am anschließenden Monat per SEPA eingezogen wird.

2.1.7 Erhöhung des Stundenkontigents

Sollte das Mitglied sein Stundenkontingent erhöhen wollen, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Der Alte ist somit ungültig.

§3 Vertragsabschluss, Zahlung

3.1.1 Vertagsabschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch CrossFit 4F zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn CrossFit 4F nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.

3.1.2 Zahlung

Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. CrossFit 4F behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge den gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen.

3.1.3 Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, wird der Beitrag nicht erstattet. Auch bei Nichterscheinen zum vereinbarten Sportkurs kann dieser nicht erstattet, nachgeholt oder ausgeglichen werden. Ansonsten gilt Punkt 15 (Nachweispflicht liegt bei dem Trainierenden/Kursteilnehmer).

3.1.4 Terminabsage

Bei einer Terminabsage durch CrossFit 4F können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

3.1.5 Ungedecktes Konto

Konnte die Beitragsgebühr durch CrossFit 4F nicht abgebucht werden, so werden dem Mitglied für den Zeit- und Arbeitsaufwand 10 Euro zusätzlich zum Beitrag per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht.

§4 Risikobelehrung, Haftung, Verbotene Arzneimittel

4.1 Risikobelehrung

Dem Mitglied sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim CrossFit-Training benutzten Geräte bewusst, sowie das die Teilnahme an den CrossFit-Trainings körperlich sehr anstrengend sein kann, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen des Trainings von CrossFit 4F nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.

4.2 Haftung von Gegenständen

Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt CrossFit 4F keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

4.3 Haftung gegenüber dem Mitglied

CrossFit 4F schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit 4F oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CrossFit 4F beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit 4F oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CrossFit 4F beruhen.

4.4 Verbotene Arzneimittel

Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und /oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. CrossFit 4F ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. CrossFit 4F behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

§5 Sonstiges

5.1.1 Datenschutz

CrossFit 4F erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

5.1.2 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

5.1.3 Adressänderungen

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind CrossFit 4F unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.

5.1.4 Beiträge

Die jeweiligen Mitgliederbeiträge werden nach der vereinbarten Vertragsart fällig. Hierbei werden Aktionen und Preisstaffelungen berücksichtigt.